{"id":2356,"date":"2019-11-05T22:17:57","date_gmt":"2019-11-05T20:17:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.musikschule-neustadt.eu\/?page_id=2356"},"modified":"2024-03-02T04:00:45","modified_gmt":"2024-03-02T02:00:45","slug":"satzung-der-musikschule-neustadt-waldnaab-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.musikschule-neustadt.eu\/?page_id=2356","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1 align=\"center\"><span style=\"color: #000000;\">Satzung der Musikschule Neustadt Waldnaab e. V.<\/span><\/h1>\n<p align=\"center\"><strong><em>Satzung<\/em><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong> \u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen ,,Musikschule Neustadt a. d. Waldnaab e. V.\u201c, hat den Sitz in Neustadt an der Waldnaab und ist eingetragen im Registergericht des Amtsgerichts Weiden unter der Nummer VR 302.<\/p>\n<p>2. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins (Auftrag)<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Musikschule Neustadt a. d. Waldnaab e. V. ist Bestandteil des allgemeinen musikalischen Bildungswesens. Sie vermittelt das Kulturgut Musik. Insbesondere ist es Aufgabe, die Musik zu pflegen und zu erhalten, Jugendliche daf\u00fcr zu begeistern und auszubilden. Als Angebotsschule f\u00fchrt sie Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene zum Singen und Musizieren und leistet einen Beitrag zur sozialen Erziehung. Sie schafft auch die Grundlagen f\u00fcr eine sp\u00e4tere musikalische Berufsausbildung. Die Musikschule arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen sowie allgemein bildenden Schulen zusammen. Grundlage des Angebotes ist die jeweils g\u00fcltige Satzung des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:<\/p>\n<p>a) Gew\u00e4hrleistung eines regelm\u00e4ssigen und geordneten Unterrichts- und Spielbetriebes.<\/p>\n<p>b) Unterricht durch Lehrkr\u00e4fte mit musikp\u00e4dagogischer Bef\u00e4higung.<\/p>\n<p>c) Durchf\u00fchrung von Spielstunden unter Leitung eines bef\u00e4higten Kapellmeisters. d) Teilnahme an Wettbewerben.<\/p>\n<p>e) Abhaltung von \u00f6ffentlichen Veranstaltungen im Sinne der Kulturarbeit.<\/p>\n<p>2. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied des Musikschulverbandes und des Nordbayerischen Musikbundes.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden. 2. Personen, die sich in besonderem Masse Verdienste f\u00fcr den Verein erworben haben, k\u00f6nnen durch Beschluss der Vorstandschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsmssigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>1. Alle Mitglieder \u00fcber 18 Jahre haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu unterbreiten.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder sind verpflichtet, a) die Ziele des Vereins nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern<\/p>\n<p>b) das Vereinseigentum (Instrumente, Tracht, Noten und Einrichtungen) schonend und f\u00fcrsorglich zu behandeln<\/p>\n<p>c) den Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu entrichten<\/p>\n<p>d) die angesetzten \u00dcbungs- und Unterrichtsstunden p\u00fcnktlich und regelm\u00e4ssig zu besuchen<\/p>\n<p>3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand des Vereins ist grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig. Organe des Vereins und f\u00fcr den Verein in sonstiger Weise T\u00e4tige d\u00fcrfen eine angemessene Verg\u00fctung im Rahmen des \u00a7 3 Nr. 26 a EStG erhalten.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft, Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen haben die gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Aufnahme als Mitglied zu unterschreiben. \u00dcber die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p>a) durch freiwilligen Austritt<\/p>\n<p>b) durch den Tod<\/p>\n<p>c) durch Ausschluss Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung, bei Minderj\u00e4hrigen durch deren gesetzlichen Vertreter, gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss des Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Der Ausschluss erfolgt:<\/p>\n<p>a) wenn das Vereinsmitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Bezahlung des Jahresbeitrages im R\u00fcckstand ist,<\/p>\n<p>b) wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens innerhalb oder ausserhalb des Vereinslebens,<\/p>\n<p>c) aus sonstigen schwerwiegenden Gr\u00fcnden, die die Vereinsdisziplin ber\u00fchren.<\/p>\n<p>\u00dcber den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet die Vorstandschaft. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Der Beschluss \u00dcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied schriftlich bekannt zu machen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, unbeschadet des Anspruches des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Jahresbeitragserf\u00fcllung. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung nur mit einer 3\/4 -Mehrheit beschlossen werden. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Neustadt a. d. Waldnaab, die es unmittelbar und ausschliesslich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitrag<\/strong><\/p>\n<p>1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die H\u00f6he bestimmt die Mitgliederversammlung. 2. Der Mitgliedsbeitrag ist j\u00e4hrlich im Voraus in den ersten beiden Monaten des Gesch\u00e4ftsjahres zu leisten.<\/p>\n<p>3. Eine Aufnahmegeb\u00fchr wird nicht erhoben.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a) der Vorstand<\/p>\n<p>b) die Vorstandschaft<\/p>\n<p>c) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 8 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand gem\u00e4ss \u00a7 26 BGB besteht aus: dem 1.Vorsitzenden<\/p>\n<p>b) dem 2. Vorsitzenden<\/p>\n<p>In den Vorstand k\u00f6nnen nur vollj\u00e4hrige Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Bei Ausscheiden des 1. oder 2. Vorsitzenden erfolgt in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eine Erg\u00e4nzungswahl.<\/p>\n<p>Der Vorstand leitet den Verein auf der Grundlage dieser Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Der 1. und 2. Vorsitzende haben je Alleinvertretungsbefugnis.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 9 Die Vorstandschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Vorstandschaft besteht aus: a) dem Vorstand,<\/p>\n<p>b) dem Kasier<\/p>\n<p>c) dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>d) erweitert durch mindestens 5 Vertreter der Mitglieder,<\/p>\n<p>e) dem Leiter der Musikschule<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft wird ebenfalls auf 2 Jahre gew\u00e4hlt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Musikschulleiter ist automatisch Mitglied (geborenes Mitglied) der Vorstandschaft.<\/p>\n<p>Sitzungen der Vorstandschaft werden durch den 1. und\/oder 2. Vorsitzenden m\u00fcndlich oder schriftlich mit einer Frist von mindestens 1 Woche einberufen. Die Vorstandschaft entscheidet \u00dcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern und hat die Aufgabe derBeratung und Unterst\u00fctzung des Vorstandes.<\/p>\n<p>Dem Kassier obliegen das gesamte Haushalts-, Kassen-, und Rechnungswesen sowie die Verm\u00f6gensverwaltung des Vereins. Dar\u00fcber hat er der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich Rechenschaft durch seinen Kassenbericht zu geben, der von 2 Kassenpr\u00fcfern, die durch die Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden, vorher zu pr\u00fcfen ist. Der Schriftf\u00fchrer hat \u00fcber die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen Niederschriften anzufertigen. Mitglieder der Vorstandschaft, die mit dem Verein in einem Arbeits- oder sonstigem wirtschaftlichen Vertragsverh\u00e4ltnis stehen, sind bei Beratungen und Beschlussfassungen, die dieses Vertragsverh\u00e4ltnis betreffen, nicht stimmberechtigt.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen,<\/p>\n<p>a) wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich innerhalb der ersten 6 Monate des neuen Gesch\u00e4ftsjahres<\/p>\n<p>b.) wenn 1\/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und den Gr\u00fcnden schriftlich beim Vorstand beantragen<\/p>\n<p>2. Die Mitgliederversammlung ist vom 1. oder 2. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen der erschienen Mitglieder.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das Hauptorgan des Vereins und hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a) Wahl der Vorstandsmitglieder und Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>b) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>c) die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mit einfacher Stimmenmehrheit die Vorstandschaft und die Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n<p>Zur Durchf\u00fchrung der Wahlen ernennt die Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss aus drei anwesenden Mitgliedern, der unter sich einen Vorsitzenden bestimmt. Dieser Ausschuss f\u00fchrt die Wahl der Vorstandschaft und der Kassenpr\u00fcfer ordnungsgem\u00e4ss durch. Sein Vorsitzender gibt das Wahlergebnis bekannt.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 12 Leitung der Musikschule<\/strong><\/p>\n<p>Die Musikschule wird von einer musikp\u00e4dagogischen Fachkraft geleitet. Diese wird von der Vorstandschaft gew\u00e4hlt. Dem Leiter obliegen:<\/p>\n<p>1. die Vertretung der Musikschule im \u00fcbertragenen Rahmen<\/p>\n<p>2. die organisatorische Leitung, insbesondere:<\/p>\n<p>a) Einteilung der Lehrkr\u00e4fte und Erstellung\/Genehmigung des Unterrichtsplanes<\/p>\n<p>b) die Bestellung des Lehr- und Verwaltungspersonals sowie der Ensembleleiter und des Kapellenleiters, ferner die Festlegung\/Vereinbarung der L\u00f6hne bzw. Honorare<\/p>\n<p>c) die \u00dcberwachung des Schulbetriebes<\/p>\n<p>d) Mitwirkung an der Aufstellung des Haushaltsplans in Abstimmung mit dem Kassier und der Vollzug des Haushaltsplans<\/p>\n<p>e) Planung und Durchf\u00fchrung von musikalischen Veranstaltungen<\/p>\n<p>f) \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/p>\n<p>g) Statistik, Analyse, Planung<\/p>\n<p>3. die p\u00e4dagogische Leitung, insbesondere<\/p>\n<p>a) Verantwortung der Lehrstoffe, -inhalte und -methoden<\/p>\n<p>b) F\u00fchrung des Kollegiums<\/p>\n<p>c) Beratung von Sch\u00fclern und Eltern<\/p>\n<p>d) kulturelle Kontaktpflege<\/p>\n<p>e) fachliche Information und Weiterbildung f) k\u00fcnstlerische Aktivit\u00e4ten<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 13 Lehrkr\u00e4fte<\/strong><\/p>\n<p>An der Musikschule unterrichten Lehrkr\u00e4fte mit musikp\u00e4dagogischer Bef\u00e4higung.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 14 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3\/4 der erschienen Mitglieder beschlossen werden. Die Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen den gemeinn\u00fctzigen Anforderungen entsprechen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 15 Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p>1. Alle Gewinne des Vereins werden ausschliesslich und unmittelbar zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet.<\/p>\n<p>2. Mitglieder, die ein vereinseigenes Instrument zur Verf\u00fcgung gestellt bekommen haben, \u00dcbernehmen die volle Haftung daf\u00fcr; bei Minderj\u00e4hrigen der gesetzliche Vertreter.<\/p>\n<p>3. Das Instrument wird vor R\u00fcckgabe vom Dirigenten\/Musikschulleiter oder der zust\u00e4ndigen Lehrkraft \u00fcberpr\u00fcft. Notfalls muss das Instrument von einer einschl\u00e4gigen Person\/Firma oder einem Sachverst\u00e4ndigen auf Kosten des ben\u00fctzenden Mitgliedes \u00fcberholt werden. Erforderlichenfalls haftet der Instrumentenbenutzer f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den die \u00fcber den normalen Verschleiss hinausgehen.<\/p>\n<p>4. Leihgeb\u00fchr f\u00fcr das vereinseigene Instrument kann verlangt werden.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 16 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig tritt die bis dahin g\u00fcltige Satzung ausser Kraft.<\/p>\n<p>Neustadt a. d. Waldnaab, 15. Juni 2012<\/p>\n<p>Reinhold Schwarzmeier<\/p>\n<p>1. Vorsitzender<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Musikschule Neustadt Waldnaab e. V. Satzung \u00a7 1 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen ,,Musikschule Neustadt a. d. Waldnaab e. V.\u201c, hat den Sitz in Neustadt an der Waldnaab und ist eingetragen im Registergericht des Amtsgerichts Weiden unter der Nummer VR 302. 2. 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