Unterrichtsgebühren und Mitgliedsbeitrag

Die Unterrichtsgebühren, welche letzmalig im Mai 2005 beschlossen wurden, müssen ab 1. Januar 2014 zur Sicherung der Qualität der Musikausbildung erhöht werden.
Dies hat die Vorstandschaft der Musikschule am 17. Dezember 2013 beschlossen.

Am 1. Januar 2014 gelten folgende Gebühren:

Beiträge in Euro 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind
Musikalische Früherziehung 24,– 18,– 12,– 6,–
Einzelunterricht 3/4 Stunde 78,– 59,– 39,– 20,–
Einzelunterricht 1/2 Stunde 52,– 39,– 26,– 13,–
Gruppenunterricht 36,– 27,– 18,– 9,–
Ensemble 12,– 9,– 6,– 3,–
Veehharfen-Unterricht 12,– 9,– 6,– 3,–

Die Unterrichtsgebühren sind das ganze Schuljahr bis einschliesslich August zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von jährlich 18,– Euro oder von monatlich 1,50 Euro zum Unterrichtsbeitrag, hat sich nicht geändert.

Abmeldungen sind in der Regel nur zum Schuljahresende möglich und müssen bis spätestens 30. Juni schriftlich vorliegen.

Die oben angegebene Mehrbelegungsstaffel ist die familienfreundlichste in ganz Bayern (2. Kind 75 %, 3. Kind 50 %, 4. Kind 25 % )